Maßnahmen

Die Hüftgelenksdysplasie ist eine krankhafte Veränderung der Hüftgelenke im Bereich der Gelenkpfanne und des Oberschenkelkopfes. Die Ausprägung der Krankheit ist fließend von einer leichten Form bis zur schweren Form.

Der Verein hat zur züchterischen Bekämpfung ein Verfahren eingerichtet, das seit 1966 angewandt wird und über die züchterische Selektion bis heute überragende Ergebnisse aufzuweisen hat.

Untersuchungsverfahren


Die Ermittlung des Status der Hüftgelenke wird durch ein Röntgenverfahren festgestellt und muss bei einem SVÖ Vertrauenstierarzt durchgeführt werden. Hunde, die in die Zucht gehen, müssen eine HD Untersuchung mit mindestens „noch zugelassen“ in der Ahnentafel eingetragen haben.

Das Verfahren hat folgenden Ablauf:

Das Röntgenverfahren kann grundsätzlich nur einmal erfolgen.
Das Mindestalter der Hunde für die Untersuchung beträgt 12 Monate.
Die Vertragstierärzte gewährleisten gegenüber dem SVÖ und dem SV die Identität des zu untersuchenden Hundes durch persönliche Kontrolle der Tätowiernummer/Chipnummer mit dem Vergleich dieser Nummer in der Original-Ahnentafel.
Die mit dem Namen des Hundes, der Tätowiernummer/Chipnummer versehene Röntgenaufnahme wird von dem untersuchenden Tierarzt mit dem Beurteilungsbogen (mit der in der SVÖ-Verwaltung erhältlichen Wertmarke) an die SVÖ-Verwaltung bzw. den SV eingesandt.
Die Auswertung und endgültige Begutachtung erfolgt durch die zentrale Auswertungsstelle Dr. Bernd Tellhelm in Gießen.
Die Eigentümer der Hunde werden vom Befund der Auswertung von der SVÖ-Verwaltung verständigt. Der "a"-Stempel wird vom SVÖ-Zuchtbuchamt auf der Ahnentafel angebracht.
Hunde, bei denen das HD-Verfahren eine schwere Form der HD nachgewiesen hat, werden mit Nachkommeneintragungssperre belegt.

Sonstige züchterische Vorschriften


für die Zuchtbewertung "Vorzüglich Auslese" ist die Zuerkennung von mindestens „fast normal“ und für ein "Vorzüglich" ist die Zuerkennung des "a" Voraussetzung.
Eingriffe am Hund mit dem Ziel der Erlangung der Zuchtfähigkeit sind verboten und haben die Einleitung eines vereinsinternen Strafverfahrens und einer Zuchtsperre des Tieres zur Folge.

Die HD-Gebührenmarke

Um die Auswertung der HD-Röntgen zu beschleunigen, wurde die HD-Gebührenmarke eingeführt. Diese HD-Gebührenmarke wird am Tage des Röntgens vom Tierarzt auf den Befundbogen aufgeklebt und zusammen mit der Röntgenaufnahme vom HD-Tierarzt zur Auswertung gesandt. Dadurch wird eine zeitsparende, reibungslose Abwicklung ermöglicht, weil einige Vorgänge, die mit dem Einzug der HD-Gebühr zusammenhängen, entfallen.

Ablauf mit HD-Gebührenmarke:

Die Gebührenmarke wird vom HD-Tierarzt auf den Befundbogen aufgeklebt. Die Röntgenaufnahme und der Befundbogen zur Auswertung werden durch den HD-Tierarzt direkt zur Auswertung gesandt. Nach Vorliegen des Befundes wird die Ahnentafel von der SVÖ-Verwaltung angefordert, der HD-Befund eingetragen und die Ahnentafel an den Eigentümer zurückgesandt.

Ablauf ohne HD-Gebührenmarke:

Wird keine Gebührenmarke aufgeklebt, wird die Aufnahme und der Befundbogen vom HD-Tierarzt an die SVÖ-Verwaltung, A 5071 Wals, Sonnweg 7 gesandt. Die SVÖ-Verwaltung verrechnet die HD-Gebühr mit dem Eigentümer des Hundes. Erst nach Eingang der HD-Gebühr wird das Röntgen zur Auswertung gesandt. Dieser Vorgang dauert natürlich länger.

Wie kommt man zu einer HD-Gebührenmarke:

Die HD-Gebührenmarke erhalten Sie zum Preis von € 75,- bei der SVÖ-Verwaltung, A 5071 Wals, Sonnweg 7, Tel. 0662-850940, Fax 850460. Die HD-Gebührenmarke kann sowohl über die Ortsgruppe, als auch von jeder Einzelperson bezogen werden. Sinnvoll wäre es, wenn die Ortsgruppe (Zuchtwart) diese HD-Gebührenmarke für ihre Mitglieder lagernd hätte.

Achtung: Hundeeigentümer, die in Österreich ihren Wohnsitz haben, müssen die österreichische HD-Gebührenmarke verwenden.