Wenn Sie Hilfe benötigen, haben wir eine Liste häufig gestellter Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt. Klicken Sie bitte auf eine der folgenden Fragen, um die Antwort anzuzeigen.

Nein, lediglich der Besuch des Kursleiterseminares 2 ist erforderlich.

Nein, erst wenn ich die Richterlaufbahn einschlage, oder eine weiterführende Ausbildung
nach der Kursleiter-Prüfung angestrebt wird ist die LW-Prüfung notwendig .

Ja, sie müssen die Module 1 und 4 beim ÖKV besuchen und die 200 Praxisstunden (über OG) nachweisen.

Die Seminare KL1 und KL 2 (Modul 2 und 3) , Kursleiterprüfung 1 und 2, 200 Stunden Praxis, inklusive Vorbereitung
und Durchführung einer Prüfung (Prüfungsleiter), Vorbereitungskurs mit Überprüfung des aktuellen Wissenstandes,
sowie Modul 1 und 4 beim ÖKV. Zudem muss der Nachweis erbracht werden, dass eine Prüfung mit einem selbst
ausgebildeten Hund jeweils in der Stufe 2 der jeweiligen Sparte (außer es gibt in dieser Sparte keine abgestuften Prüfungen),
in der der Trainer einen Hund ausgebildet hat, absolviert wurde. Die Prüfung darf nicht länger als 10 Jahre
(gerechnet vom Tag der Trainerprüfung) zurückliegen.