Die Genotypen-Datenbank - Der Abstammungsnachweis der Zukunft

Ab 01.01.1999 ist für alle Zuchttiere die Teilnahme an der molekulargenetischen Abstammungsuntersuchung (DNA) im SV und SVÖ Pflicht. Für den SVÖ fiel die Entscheidung durch die SVÖ-Bundesleitung in ihrer Sitzung am 29. + 30. August 1998 in Walchsee.

Damit unterstreicht der SVÖ als größter Rassehundezuchtverein in Österreich zusammen mit dem SV, als größter Rassehundezuchtverein der Welt den Aussagewert der Ahnentafel als Abstammungsnachweis zu festigen und die Verlässlichkeit zu erhöhen. Die Abwicklung des DNA-Verfahrens orientiert sich an den bewährten Abläufen des HD-Verfahrens.

Der SVÖ ersucht deshalb alle Züchter, Zuchtwarte und die SVÖ-Vertrauenstierärzte um die Mitarbeit und Unterstützung für dieses Projekt. Weitere Informationen zur Genotypen-Datenbank des SV bzw. SVÖ erhalten Sie auf Anfrage gerne von der Hauptgeschäftsstelle des SV bzw. von der SVÖ-Verwaltung.

Molekulargenetische Abstammungsuntersuchung (DNA)

Die gentechnische Entwicklung der letzten Jahre eröffnete dem SV und dem SVÖ die Möglichkeit, über sogenannte DNA-Profile die Abstammungsangaben zweifelsfrei zu überprüfen. Der molekulargenetischen Abstammungsuntersuchung wird in Zukunft sehr große Bedeutung zukommen

Beauftragt mit der Erstellung der Genotypen-Datenbank wurde das Institut GENERATIO GesmbH. in Heidelberg.

  • Teilnahme nur für Deutsche Schäferhunde mit anerkannter Ahnentafel (SVÖ-Ahnentafel, SV-Ahnentafel oder FCI-Ahnentafel)
  • Die Abnahme von Blutproben ist ausschließlich den SVÖ-Vertrauenstierärzten – ausgenommen Welpen bei der Wurfabnahme – siehe Zuchtordnung) vorbehalten. Die jahrelange Zusammenarbeit mit diesem Personenkreis garantiert die genaue Überprüfung der Identität der in das Verfahren aufgenommenen Hunde.
  • Die Tätowiernummer im rechten Ohr oder Chipnummer des Hundes muss noch vor der Blutentnahme mit der Tätowiernummer/Chipnummer-Angabe in der Original-Ahnentafel verglichen werden! Ist die Tätowiernummer unleserlich oder der Chip ausgefallen, muss die SVÖ-Verwaltung/Zuchtbuch benachrichtigt werden, die eine Identifikationsprüfung in die Wege leitet. Hunde die zur Zucht verwendet werden, müssen DNA untersucht bzw. geprüft sein – siehe die SVÖ Zuchtordnung.

Abnahmeverfahren

Welpen
Ab dem 1.01.2010 wird beim den Welpen im Zuge der Wurfabnahme und des Chippens bereits eine Blutprobe entnommen und für eine etwaige Identifikationsprüfung bei der Fa. Generatio eingelagert

Diese Blutprobe genügt auch für eine spätere DNA Untersuchung. Der Züchter/ Hundebesitzer verständigt schriftlich die SVÖ Verwaltung, bei welchem Hund das durchzuführen ist und diese veranlasst dann die Auswertung.

Nach der Auswertung und Bezahlung der erforderlichen Gebühr, wird das Ergebnis durch die SVÖ Verwaltung in der Ahnentafel eingetragen.

Siehe auch die entsprechenden Passage in der Zuchtordnung.

Erwachsener Hund:

A) Seit dem 01.01.2010 ist das DNA Verfahren beim erwachsenen Hund auch mit dem sogenannten GO-Card System möglich. Dazu wird bei der SVÖ Verwaltung das Set mit dem Formular und der Marke angefordert
Der SVÖ Vertrauenstierarzt entnimmt die Blutprobe im Ohr und der Versand etc. erfolgt anlog der Vorgangsweise mit dem Blut.

  • B) Entnahme von 2 ml Blut. Ausschließlich sterile, für hämatologische Zwecke vorgesehene Laborartikel für die Blutprobe verwenden, die mit Kalium-EDTA (1,6 ml EDTA / ml Blut) oder Zitrat präpariert sind. Bezugsnachweisempfehlung: Firma Sarstedt GmbH., A-2355 Wr. Neudorf, Industriezentrum-Süd, Straße 7, Objekt 58/A1, Tel. 02236-6168211, Fax 02236-62093.
  • Transportgefäße, die mit Heparin zur Verhinderung der Blutgerinnung präpariert sind, bitte nicht verwenden: die Ausfallquote ist zu hoch
  • Kennzeichnung der Blutprobe mit einem Aufkleber mit vollständigem Namen des Hundes, SZ-Nummer und Tätowiernummer und Chipnummer.
  • Anders als beim HD-Verfahren muss beim DNA-Verfahren kein Untersuchungsstempel in der Ahnentafel angebracht werden.
  • Ausfüllen des DNA-Befundbogens (Durchschreibesatz): Bitte deutlich lesbar ausfüllen, am besten mit Schreibmaschine oder zumindest in gut lesbarer Blockschrift.
  • Im Kopfteil des Befundbogens bitte den vollständigen Namen des Hundes eintragen! Die SZ-Nummer, Tätowier/Chipnummer und der Wurftag müssen mit der vorliegenden Original-Ahnentafel übereinstimmen. Die Tätowier/Chipnummer und der Wurftag der Elterntiere werden von der SVÖ-Verwaltung nachgetragen.
  • Bitte immer den Eigentümer mit seiner vollen Anschrift angeben! Die Person, die den Hund vorführt, muss nicht immer der Eigentümer sein! Weil nicht alle Eigentümer eines Deutschen Schäferhundes Mitglied im SVÖ sind, bitte immer den vollständigen Namen, die ganze Anschrift mit Postleitzahl einschließlich des Länderkennzeichens, eintragen.
  • Der Stempel des Tierarztes muss auf jedem Exemplar des Durchschreibesatzes bzw. Befundbogens angebracht werden!
  • Ganz wichtig ist das Datum der Blutentnahme! Bitte nicht vergessen!
  • Die Erstellung des DNA-Profils kostet € 100,--. Die Bezahlung dieser Auswertungsgebühr muss vor dem Versand zur Auswertungsstelle in Heidelberg nachgewiesen werden. Das geschieht mittels DNA-Wertmarke, die auf den Befundbogen aufgeklebt wird. Der Hundeeigentümer bringt die Marke (analog zum HD-Verfahren) zum Vertrauenstierarzt mit, der diese Marke auf das Deckblatt des DNA-Befundbogens aufklebt.
  • Ist keine DNA-Wertmarke zur Verfügung wird die Blutprobe an die SVÖ-Verwaltung eingesandt. Die SVÖ-Verwaltung fordert dann den Hundeeigentümer auf, die Auswertungsgebühr zu bezahlen. Erst nach Eingang des Betrages wird die Blutprobe weiter zur Auswertungsstelle gesandt. Dieser Ablauf dauert dementsprechend länger. Es ist daher zu empfehlen zeitgerecht eine DNA-Wertmarke zu besorgen. Die DNA-Wertmarke ist in der SVÖ-Verwaltung erhältlich.
  • Die Versandverpackung für die Blutprobe soll der DIN 55 515, Teil 1 und der aktuellen Verfügung der Deutschen Post entsprechen. Das Schutzgefäß muss deutlich das Zeichen Warnung vor Biogefährdung tragen und sollte über eine Saugeinlage verfügen.
  • Der Versand der Blutprobe sollte unbedingt eingeschrieben und zusammen mit dem Deckblatt des DNA-Befundbogens an folgende Adresse erfolgen: GENERATIO GmbH, D-69115 Heidelberg, Bahnhofstraße 53. 
  • Der zweite Durchschlag des Befundbogens ist an die SVÖ-Verwaltung, A-5071 Wals, Sonnweg 7, zu senden, der dritte Durchschlag bleibt beim Vertrauenstierarzt.
  • Wir ersuchen die Vertrauenstierärzte ihre Mitarbeiter ebenfalls auf die vorstehenden Punkte hinzuweisen. Die Einhaltung dieser Regeln hilft uns, im Interesse der Hundeeigentümer und unserer Mitglieder, das Verfahren zügig und effektiv durchzuführen.