Die Untersuchung auf Ellenbogendysplasie muss bei einem SVÖ-Vertrauenstierarzt durchgeführt werden. Hunde, die in die Zucht gehen und nach dem 1.1.2004 geboren sind, müssen eine ED Untersuchung mit mindestens „noch zugelassen“ in der Ahnentafel eingetragen haben und bereits bei der Körung vorweisen.
Der Hund muss mindestens 1 Jahr alt sein und das Röntgenverfahren kann grundsätzlich nur einmal erfolgen. Der SVÖ – Vertrauenstierarzt kontrolliert die Tätowiernummer/Chipnummer des Hundes und vergleicht diese mit der Nummer auf der Ahnentafel. Dann führt er das ED - Röntgen durch und bringt den Untersuchungsstempel auf der Original - Ahnentafel an. Die Original - Ahnentafel bleibt beim Hundeeigentümer. Die Röntgenaufnahme ist mit dem Namen des Hundes, sowie der Tätowier/Chipnummer des Hundes zu versehen.
Die Bezahlung der Auswertungsgebühr erfolgt durch den Hundeeigentümer mittels einer ED - Wertmarke des SVÖ. Diese Marke (analog zum HD- und DNA-Verfahren) wird zum Vertrauenstierarzt mitgebracht, der sie auf das Deckblatt des ED - Befundbogens aufklebt. Preis der ED - Marke ist € 75,-. Bei einer Befundung mit mittlerer oder schwerer ED wird die Auswertungsgebühr (€ 75,-) zurückgezahlt.
Folgende Auswertungsstufen werden in die Ahnentafel eingetragen werden: normal, fast normal und noch zugelassen. Mittlere und schwere ED werden nicht in die Ahnentafel eingetragen.
Das ED - Röntgen mit dem Befundbogen (mit ED - Wertmarke) wird vom Vertrauenstierarzt direkt an die Auswertungsstelle gesandt. Dadurch wird die Auswertung beschleunigt.
Ist keine ED - Wertmarke zur Verfügung wird das ED - Röntgen vom Vertrauenstierarzt an die SVÖ - Verwaltung eingesandt. Die SVÖ - Verwaltung fordert dann den Hundeeigentümer auf, die Auswertungsgebühr zu bezahlen. Erst nach Eingang des Betrages wird das Röntgen weiter zur Auswertungsstelle gesandt.
Sollten ED - Röntgen ohne ED - Wertmarke zur Auswertungsstelle kommen, muss vor einer Bearbeitung zuerst bei uns um die Freigabe nachgefragt werden. Dieser Ablauf entspricht der beim HD- und DNA-Verfahren praktizierten Vorgangsweise.
Nach Vorliegen des ED - Befundes wird der Hundeeigentümer angeschrieben und um Einsendung der Original - Ahnentafel ersucht.
Die Einstempelung des ED - Befundes und die Rücksendung der Original - Ahnentafel erfolgt durch die SVÖ - Verwaltung.
Der Ablauf des ED - Verfahrens entspricht der bisher beim HD- und DNA-Verfahren praktizierten und bewährten Vorgangsweise.
Wie kommt man zu einer ED-Gebührenmarke:
Die ED-Gebührenmarke erhalten Sie zum Preis von € 75,- bei der SVÖ Verwaltung, A 5071 Wals, Sonnweg 7. Die Gebührenmarke kann sowohl über die Ortsgruppe, als auch von jeder Einzelperson bezogen werden. Sinnvoll wäre es, wenn die Ortsgruppe (Zuchtwart) diese ED-Gebührenmarke für Ihre Mitglieder lagernd hätte.
Achtung: Hundeeigentümer, die in Österreich ihren Wohnsitz haben, müssen die österreichische ED-Gebührenmarke verwenden.
Der Hund muss mindestens 1 Jahr alt sein und das Röntgenverfahren kann grundsätzlich nur einmal erfolgen. Der SVÖ – Vertrauenstierarzt kontrolliert die Tätowiernummer/Chipnummer des Hundes und vergleicht diese mit der Nummer auf der Ahnentafel. Dann führt er das ED - Röntgen durch und bringt den Untersuchungsstempel auf der Original - Ahnentafel an. Die Original - Ahnentafel bleibt beim Hundeeigentümer. Die Röntgenaufnahme ist mit dem Namen des Hundes, sowie der Tätowier/Chipnummer des Hundes zu versehen.
Die Bezahlung der Auswertungsgebühr erfolgt durch den Hundeeigentümer mittels einer ED - Wertmarke des SVÖ. Diese Marke (analog zum HD- und DNA-Verfahren) wird zum Vertrauenstierarzt mitgebracht, der sie auf das Deckblatt des ED - Befundbogens aufklebt. Preis der ED - Marke ist € 75,-. Bei einer Befundung mit mittlerer oder schwerer ED wird die Auswertungsgebühr (€ 75,-) zurückgezahlt.
Folgende Auswertungsstufen werden in die Ahnentafel eingetragen werden: normal, fast normal und noch zugelassen. Mittlere und schwere ED werden nicht in die Ahnentafel eingetragen.
Das ED - Röntgen mit dem Befundbogen (mit ED - Wertmarke) wird vom Vertrauenstierarzt direkt an die Auswertungsstelle gesandt. Dadurch wird die Auswertung beschleunigt.
Ist keine ED - Wertmarke zur Verfügung wird das ED - Röntgen vom Vertrauenstierarzt an die SVÖ - Verwaltung eingesandt. Die SVÖ - Verwaltung fordert dann den Hundeeigentümer auf, die Auswertungsgebühr zu bezahlen. Erst nach Eingang des Betrages wird das Röntgen weiter zur Auswertungsstelle gesandt.
Sollten ED - Röntgen ohne ED - Wertmarke zur Auswertungsstelle kommen, muss vor einer Bearbeitung zuerst bei uns um die Freigabe nachgefragt werden. Dieser Ablauf entspricht der beim HD- und DNA-Verfahren praktizierten Vorgangsweise.
Nach Vorliegen des ED - Befundes wird der Hundeeigentümer angeschrieben und um Einsendung der Original - Ahnentafel ersucht.
Die Einstempelung des ED - Befundes und die Rücksendung der Original - Ahnentafel erfolgt durch die SVÖ - Verwaltung.
Der Ablauf des ED - Verfahrens entspricht der bisher beim HD- und DNA-Verfahren praktizierten und bewährten Vorgangsweise.
Wie kommt man zu einer ED-Gebührenmarke:
Die ED-Gebührenmarke erhalten Sie zum Preis von € 75,- bei der SVÖ Verwaltung, A 5071 Wals, Sonnweg 7. Die Gebührenmarke kann sowohl über die Ortsgruppe, als auch von jeder Einzelperson bezogen werden. Sinnvoll wäre es, wenn die Ortsgruppe (Zuchtwart) diese ED-Gebührenmarke für Ihre Mitglieder lagernd hätte.
Achtung: Hundeeigentümer, die in Österreich ihren Wohnsitz haben, müssen die österreichische ED-Gebührenmarke verwenden.